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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Nispel GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Das Angebot der Nispel GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt die Nispel GmbH nicht. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Nispel GmbH kann dafür einen Nachweis verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Gewerbe- oder Berufsnachweis.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Nispel GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch dann, wenn die Nispel GmbH in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert.

Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB). Für ihren Inhalt ist, bis zum Beweis des Gegenteils, eine Bestätigung der Nispel GmbH in Textform maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Nispel GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Artikel im Online-Shop ist kein bindendes Angebot.

Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Nispel GmbH die Bestellung in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung), die Ware ausliefert oder die Leistung in Rechnung stellt.

Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für die Nispel GmbH nicht verbindlich.

Bei Dienstleistungen gilt eine Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin oder Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Zeichnet sich ab, dass der Richtpreis wesentlich überschritten wird, teilt die Nispel GmbH das dem Kunden unverzüglich mit.

3. Bestellung im Online-Shop

Der Kunde legt die gewünschten Artikel in den Warenkorb. In der Kasse gibt er Rechnungs- und Lieferanschrift an und wählt Versandart und Zahlungsart. Vor dem Absenden zeigt der Shop eine Übersicht aller Angaben. Über die Verweise „ändern“ und über den Warenkorb kann der Kunde seine Eingaben prüfen und Eingabefehler berichtigen, bis er die Bestellung absendet. Mit der Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen und dem Knopf „Jetzt kaufen“ gibt er eine verbindliche Bestellung ab.

Die Nispel GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme der Bestellung; der Vertrag kommt nach Abschnitt 2 zustande.

Die Nispel GmbH speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestelldaten mit der Eingangsbestätigung per E-Mail. Mit einem Kundenkonto kann er seine Bestellungen auch dort einsehen. Diese Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf der Seite „AGB“ dieses Shops abrufen, ausdrucken und speichern.

Vertragssprache ist Deutsch. Die Nispel GmbH hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.

Eine Anfrage über das Formular „Angebotsanfrage“ ist keine Bestellung. Die Nispel GmbH beantwortet sie mit einem Angebot.

4. Preise und Versandkosten

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für Verpackung, Transport, Fracht und Versicherung berechnet die Nispel GmbH, wenn nicht anders vereinbart, die im Bestellvorgang und auf der Seite „Versand & Lieferung“ ausgewiesenen Versandkosten. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands sind das 9,50 € je Bestellung; ab einem Warenwert von 500,00 € netto übernimmt die Nispel GmbH diese Kosten. Für Lieferungen nach Österreich berechnet sie 15,00 €, für Lieferungen in die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union 19,50 €.

Ändern sich nach Vertragsschluss Zölle, Ein- und Ausfuhrgebühren oder die Kosten der Devisenbeschaffung in nicht vorhersehbarer Weise, kann die Nispel GmbH den Preis für Lieferungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, entsprechend anpassen.

Bei Abrufaufträgen dient der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis als Grundlage. Ändern sich während der Laufzeit des Abrufauftrags die Einstandspreise der Nispel GmbH, kann sie den Preis für die noch nicht abgerufenen Mengen in dem Umfang anpassen, in dem sich ihre Kosten geändert haben. Auf Verlangen weist sie die Änderung nach.

5. Liefer- und Leistungszeiten

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn die Nispel GmbH sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt. Angaben zur Lieferzeit im Online-Shop sind voraussichtliche Zeiten.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Nispel GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die sie nicht zu vertreten hat, hat die Nispel GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dazu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten der Nispel GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten. Solche Ereignisse berechtigen die Nispel GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert die Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als 2 Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus einem dieser Gründe oder wird die Nispel GmbH aus einem dieser Gründe von ihrer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf diese Umstände kann sich die Nispel GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

Hat die Nispel GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten oder befindet sie sich in Verzug, haftet sie auf Schadensersatz nach Abschnitt 10.

6. Versendung und Gefahrübergang

Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware den Personen übergeben worden ist, die den Transport ausführen, oder zwecks Versendung das Lager der Nispel GmbH verlassen hat.

Bei Sendungen an die Nispel GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Nispel GmbH, sowie die gesamten Transportkosten. Das gilt nicht für Rücksendungen zur Nacherfüllung bei einem Mangel; die dafür erforderlichen Aufwendungen trägt die Nispel GmbH nach § 439 Abs. 2 BGB.

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen der Nispel GmbH sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar, per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Andere Zahlungswege sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Reparaturen und Instandsetzungen sind grundsätzlich netto zahlbar.

Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung oder Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.

Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Bankkonto der Nispel GmbH gutgeschrieben ist.

Werden der Nispel GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, ist die Nispel GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Sie ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Nispel GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der Nispel GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt. Sie gibt diese auf Verlangen nach ihrer Wahl frei, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

b) Die Ware bleibt Eigentum der Nispel GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Nispel GmbH als Hersteller oder Vertreiber, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum der Nispel GmbH durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf die Nispel GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum der Nispel GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Nispel GmbH Eigentum oder Miteigentum zusteht, heißt im Folgenden Vorbehaltsware.

c) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an die Nispel GmbH ab. Die Nispel GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, weist der Kunde auf das Eigentum der Nispel GmbH hin und benachrichtigt sie unverzüglich, damit die Nispel GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Nispel GmbH die dabei entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

e) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Nispel GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen (§ 449 Abs. 2 BGB) oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

9. Gewährleistung

a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, leistet die Nispel GmbH nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders durch die Nispel GmbH angegeben, 12 Monate ab Ablieferung an den Kunden. Für folgende Fälle gelten die gesetzlichen Fristen: Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, arglistig verschwiegene Mängel, die Übernahme einer Garantie (§ 444 BGB) und Rückgriffsansprüche in der Lieferkette (§§ 445a, 478 BGB).

Die mangelhaften Liefergegenstände hält der Kunde in dem Zustand, in dem sie sich bei Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Nispel GmbH bereit. Verletzt er diese Pflicht, entfallen seine Mängelansprüche, soweit die Nispel GmbH den Mangel deshalb nicht mehr feststellen kann.

b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz richtet sich nach Abschnitt 10.

c) Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach der Ablieferung. Offensichtliche Mängel teilt er der Nispel GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung, in Textform mit, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. § 377 HGB bleibt unberührt.

d) Gebrauchte Ware liefert die Nispel GmbH unter Ausschluss der Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht in den in Buchstabe a) genannten Ausnahmefällen.

e) Von der Nispel GmbH als fertige Funktionseinheit gelieferte oder reparierte Produkte dürfen nur nach Genehmigung der Nispel GmbH in Textform geöffnet und verändert werden. Bei eigenmächtigen Eingriffen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter entfallen Gewährleistungsansprüche, soweit der Mangel auf dem Eingriff beruht.

10. Haftung

Die Nispel GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, soweit sie eine Garantie übernommen hat, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Nispel GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung der Nispel GmbH auf Schadensersatz ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten ihrer Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

11. Datenschutz

Die Nispel GmbH verarbeitet die Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner, die sie im Rahmen der Geschäftsverbindung erhält, nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung dieses Shops.

12. Export

Die Nispel GmbH liefert in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Verbringt der Kunde gelieferte Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, ist er für die Einhaltung der Ausfuhrvorschriften verantwortlich und holt erforderliche Genehmigungen vor der Ausfuhr ein. Verbindliche Auskünfte zur Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Nispel GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist der Sitz der Nispel GmbH in Datteln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

c) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Geschäftsbedingungen. Übersetzungen dienen nur der Information.

d) Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam oder wird sie unwirksam, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

Datteln, Oktober 2026

Stand dieser Seite: 8. Oktober 2026